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degressive AFA kommt

*Die degressive AfA kommt!*

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das sogenannte Wachstumschancengesetz beschlossen. Zu den Maßnahmen gehört auch eine Sonderabschreibung von sechs Prozent der Investitionskosten für den Wohnungsneubau. Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) gilt befristet für sechs Jahre für Projekte, die ab dem 1.10.2023 und vor dem 30.9.2029 begonnen wurden – eine Baukostenobergrenze gibt es nicht.

*Mehr dazu in Kürze*
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Bildquelle: Daniela Olbert-Sinn