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Die Produktanpassungen der KfW für die KfW-Programme “Energieeffizient Bauen und Sanieren” (151/152,153) greifen zum 17.April 2018. Sie betreffen wichtige Aspekte wie Zinsbindung, außerplanmäßige Tilgung und bereitstellungszinsfreie Zeit. Daher stelle ich Ihnen hier heute noch mal im Detail die geplanten Veränderungen vor:

Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung(153)
Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten.

Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen (151/152, 153)
Anteilige Sondertilgungen sind nicht mehr möglich. Es ist nur noch eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten KfW-Darlehens möglich. Dann fällt allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese kann die entsprechende Bank aufgrund der KfW-Grundlage berechnen oder nach eigenem Verfahren.

Vor dem 17.04.2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.

Reduzierung der bereitstellungszinsfreien Zeit auf 6 Monate (151, 152, 153)
Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge werden 6 Monate nach dem Zusagedatum der KfW Bereitstellungszinsen berechnet.