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Wir erklären Ihnen, was betreutes Wohnen bedeutet.

Betreutes Wohnen

Was versteht man unter Betreutem Wohnen?

Der Begriff ist ähnlich wie „Bio“ nicht geschützt und deswegen nicht so klar zu definieren wie eine Pflegeimmobilie nach XI. Sozialgesetzbuch. Häufig werden auch Bezeichnungen wie Service Wohnen, Generationen Wohnen oder für die Freunde der Anglizismen „Senior Living“ verwendet.

Wir schlagen vor im ersten Schritt nach Betreutem Wohnen mit Pachtvertrag und Betreutem Wohnen ohne Pachtvertrag zu unterscheiden. Beim Betreuten Wohnen mit Pachtvertrag erhalten Sie vom Betreiber des Objektes entsprechend der Laufzeit des Pachtvertrages die vereinbarte Miete/Pacht. Gleiches Prinzip also wie bei der Pflegeimmobilie mit dem Unterschied, dass der Staat bei Zahlungsausfall des Bewohners nicht an dessen Stelle tritt. Der Betreiber muss in diesem Fall den eventuellen Zahlungsausfall selbst ausgleichen. Daher ist es umso wichtiger, dass neben der Lage die Betreiberqualität stimmt.

Das Betreute Wohnen ohne Pachtvertrag ist besonders geeignet für Selbstnutzer. Der Eigentümer kann exakt die von ihm gekaufte Wohnung sofort, bei Freiwerden oder bei Eigenbedarf nach Kündigung selbst beziehen. Ansonsten ähnelt sie vom Aufwand und den Kosten für Instandhaltung einer Eigentumswohnung. Dies bedeutet, dass Sie bei Leerstand auch keine Miete erhalten und sich um die Vermietung selbst kümmern dürfen bzw. einen Verwalter beauftragen können.

Was ist bei Betreutem Wohnen weiter zu beachten?

Neben dem Kriterium Pachtvertrag ist das Thema „seniorengerecht“ näher zu untersuchen.

Die Frage also inwieweit seniorenrelevante Betreuungs- und Serviceleistungen angeboten werden. Ist beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst im Haus integriert oder zumindest in regelmäßigen Abständen präsent?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit (oder zumindest barrierearm?) und der rollstuhlgerechten Bauweise ist ferner zu beleuchten. Für beides gibt es klar definierte DIN-Normen. Innerhalb des Servicewohnens für Senioren gibt es keine staatliche Kontrollinstanz (Heimaufsicht) wie bei stationären Pflegeeinrichtungen. Auch bestehen keine baurechtlichen Vorgaben zu Einrichtungs- und Wohnungsgrößen, Ausstattung in den Gebäuden bzw. Wohneinheiten noch Regelungen zu Qualitätsanforderungen und zur Personalquote.

Betreutes Wohnen in Seniorenimmobilien als Kapitalanlage

Die medizinische Infrastruktur am Ort ist ein weiterer wichtiger Punkt fürs Betreute Wohnen und der dauerhaft guten Vermietbarkeit des Objektes. Es gibt auch Projekte, die aus mehreren Häusern bestehen und die ein komplexes Leistungsangebot vor Ort anbieten. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise eine Tagespflege in Haus 1, ein Pflegeheim nach SGB XI. in Haus 2 und ein Betreutes Wohnen in Haus 3 angeboten wird. Solche komplexen Angebote erhöhen grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit der guten Auslastung und damit des wirtschaftlichen Erfolges.

Welche Vorteile bringt Ihnen das Betreute Wohnen?

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