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Zweitmarktimmobilie kaufen mit Marco Bussi

Zweitmarkt- Immobilien

Was versteht man unter einer Zweitmarktimmobilie?

Dabei handelt es sich um eine einzelne Seniorenimmobilie mit Pachtvertrag (Pflegeapartment – oder Betreutes Wohnen), die ein einzelner, meist privater Eigentümer wieder verkaufen möchte. Das heißt, das Objekt wird während der Laufzeit des Pachtvertrages verkauft. Dies ist trotz des laufenden Pachtvertrages problemlos möglich, denn selbstverständlich können Sie Ihre Pflegeimmobilie oder Ihr Betreutes Wohnen jederzeit wieder verkaufen. Schließlich sind Sie als Eigentümer im Teil- oder Wohnungsgrundbuch eingetragen. Damit können Sie Ihre Immobilie jederzeit veräußern, beleihen, verschenken oder vererben.

Was ist beim Kauf einer Zweitmarktimmobilie zu beachten?

Das A und O neben der Betreiberqualität ist der Pachtvertrag der Zweitmarktimmobilie. Aus Anlegersicht sollte man genau hinschauen wie „Dach und Fach“ definiert ist. Gibt es weitere Kosten, die vom Vermieter gezahlt werden müssen? Bei älteren Bestandsobjekten kommt es vor, dass manche Betriebskosten nicht umgelegt werden dürfen. Gleiches gilt auch für die Frage, wer die Grundsteuer übernimmt.
Zu beachten ist auf jeden Fall die Restlaufzeit des Pachtvertrages. Je kürzer diese ist, desto eher ist im Vorfeld zu klären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Verlängerung ist.

Sie wollen eine Zweitmarktimmobilie? Wir helfen Ihnen!

Natürlich ist auch der Gebäudezustand zu berücksichtigen und ein Blick in die Eigentümerprotokolle zu werfen. Ich empfehle grundsätzlich eine Besichtigung bei Bestandsobjekten vorzunehmen.

Welche Vorteile haben Sie als Anleger, wenn Sie eine solche Zweitmarktimmobilie kaufen?

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